Heute vor 60 Jahren (24.01.1952)  wurde das Mutterschutzgesetz in der BRD eingeführt. Tatsächlich in Kraft getreten ist es zwar erst am 6. Februar 1952, aber dennoch ist dies für alle Mütter ein sehr wichtiger Beschluss gewesen. Im deutschen Arbeitsrecht wird das Gesetz im Genauen als: „Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“ geführt und wurde zuletzt im Jahr 2009 aktualisiert.

Viele Leute kennen das Mutterschutzgesetz auch unter der nicht ganz richtigen Bezeichnung „Mutterschaftsurlaub“, denn in den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin dürfen Schwangere nicht im Beruf eingesetzt werden (außer, „wenn sie sich ausdrücklich (und jederzeit widerruflich) zur Arbeitsleistung bereit erklären“, Quelle: Wikipedia). Nach der Geburt besteht ein acht wöchiges Beschäftigungsverbot für die Wöchnerin, das im Falle von Mehrlings-Geburten sogar auf zwölf Wochen erweitert wird.

Ich bin sehr froh, dass es dieses sinnvolle Gesetz gibt, denn bei allen guten Absichten hätte ich keinesfalls bereits wenige Tage oder eine Woche nach Babykeks‘ Geburt schon wieder arbeiten können. Neben all dem Körperlichen (Geburtsverletzungen, Stillen etc.) darf man schließlich nicht auch die psychische Umstellung außer Acht lassen, die der neue Mensch im Leben einer Mutter unweigerlich mit sich bringt, – und den enormen Schlafmangel. Meine Hebamme hat oftmals Scherze darüber gemacht, dass Mütter in den ersten zwei Monaten nach der Geburt regelrecht „unzurechnungsfähig“ wären, da erneut ein extremes Hormonchaos im Körper herrsche und dieser noch mit dem Beschützer-Ur-Instinkt garniert wäre.

Wann eine Mutter wieder zurück in die Arbeitswelt kehrt, ist ihr bestenfalls selbst überlassen und ergibt sich schlimmstenfalls aus finanzieller Not heraus. Doch wie bei vielen anderen Dingen beim ersten Kind weiß man immer erst hinterher, ob man die richtige oder falsche Entscheidung getroffen hat. Das Wichtigste ist, dass man gut damit zu leben lernt, und dennoch genug Zeit hat, sein Kind mit all der Liebe zu überschütten, das es verdient und braucht.

Auf all die Mütter da draußen!!! Ob berufstätig oder nicht – ihr macht einen sehr anstrengenden, aber auch lohnenden und guten „Job“!

 

 

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Sabrina

... wurde Anfang der 80iger Jahre in der schönen Pfalz geboren, wo sie auch heute noch mit ihrem Liebsten und ihren beiden Jungs (*2009 & *2014) wohnt.
Sie hat ihr Hobby Ballett zum Beruf gemacht und lebt als Tanzpädagogin ihre Leidenschaft.
Mit Leib und Seele ist Sabrina Bloggerin und nimmt ihre Leser gerne ein Stück mit auf ihrer Reise als Mutter, engagierte Freiberuflerin und ambitionierte Frau.

1 KommentarHinterlasse einen Kommentar

  • Erstmal ein Hoch auf alle Mütter! 😉

    Ich bin echt dankbar für das Mutterschutzgesetz!

    Vorallem auf meine, die mir immer wieder (vermehrt, seitdem ich schwanger bin) Infos zu Gesetzen schickt.

    Auch sehr interssant, hier eins zum neuen Kinderschutzgesetz:

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